ReFefe Das LG Hamburg verbot die Software JDownloader2, weil diese von der Webseite MyVideo.de Videos herunterladen konnte (Beschluss als PDF). Angeblich waren diese Videos mit einem “Verschlüsselungsverfahren“ geschützt, das das Gericht als “wirksame technische Schutzmaßnahme“ beschreibt. Wie aber funktioniert diese Verschlüsselung? Um das herauszufinden, schaute ich mir den Quellcode von MyVideo.de an; als Beispiel wählte ich eine Folge der Anime-Serie Naruto.
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